Kurse für Autogenes Training
Grundlage:
anerkannte Zusatzausbildung im Bereich Entspannng im Sinne der
gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der
Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1
und 2 SGB V, d.h. die Kurse werden von den Krankenkassen zu ca. 75%
bezuschusst, bei Jugendlichen bis achtzehn Jahren sogar zu 100%.
Umfang: 8-10 Termine